Bad König ist eine Kurstadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
9861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64732
Vorwahl
06063
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Momart
Gemeinde Bad König – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad König hat im März 2022 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“ beschlossen, um unter anderem einen zusätzlichen Gehweg im Süden des Plangebietes und Anpassungen der Grundstücksbildung zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag von 28.03.2022 bis 29.04.2022 öffentlich aus.
- Im April 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt, in der über den Bebauungsplan „Vergnügungsstätten Bahnhofstraße - Beplante Gebiete“ und den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entschieden wurde.
- Die Erschließung des Gewerbegebietes „An der B45“ in Bad König hat begonnen, wobei die Stadt Bad König auf wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung setzt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.